Gemeinsam Stark
Stiftungszweck

GEMEINSAM STARK

Die Erfüllung des Stiftungszwecks im Sinne von Hans und Klementia Langmatz ist für die Stiftung Verpflichtung.

Hier sei darauf hingewiesen, dass die Stifter verfügt haben, im Landkreis Garmisch-Partenkirchen tätig zu sein. Die Förderung von Forschung und Lehre auf den Gebieten der Energiewirtschaft und Medizin in Hochschulen ist räumlich nicht begrenzt.

Die Hans und Klementia Langmatz Stiftung arbeitet mit folgenden Institutionen zusammen bzw. unterstützt folgende Einrichtungen.

Behinderten - Hilfe

Die Fürsorge für geistig und körperlich behinderte Menschen

  • Christophorusschule Farchant
  • Kinder, Jugend und Erwachsenenhilfe e.V.
1.
Bedürftige

Die Unterstützung bedürftiger Personen und der für diesen Kreis tätigen Einrichtungen

  • Sozialdienst katholischer Frauen e.V.
  • Caritas
  • Diakonie Garmisch-Partenkirchen, Tafel der Lebenslust
  • Bayerisches Rotes Kreuz
  • Herzogsägmühle
  • Gesundheitsamt Garmisch-Partenkirchen
2.
Sport

Förderung des Sports

  • Sportvereine im Landkreis nach Vorschlägen durch den Bayerischen Landessportverband sowie die direkte Unterstützung interessanter Projekte
3.
Aus- & Fortbildung

Die Förderung der Aus- & Fortbildung insbesondere junger Menschen. Hier steht der Förderpreis an herausragende Absolventen der staatlichen Berufsschule Ga-Pa im Mittelpunkt.

Daneben werden noch folgende Institutionen gefördert.

  • Musikschule Garmisch-Partenkirchen
  • Camerloher Musikschule Murnau
  • Musikinstrumentenbauschule Mittenwald
  • Büchereien im Landkreis Garmisch-Partenkirchen
  • Div. Schulen im Landkreis
4.
Energiewirtschaft Und Medizin

Die Förderung von Forschung und Lehre auf den Gebieten der Energiewirtschaft und Medizin

Hier wird mit der Technischen Universität München, der Forschungsstelle für Energiewirtschaft (FfE) München sowie der Ludwig- Maximilians Universität (LMU) zusammengearbeitet.

Dabei werden Doktorarbeiten von herausragenden Studenten nach Vorschlägen durch die entsprechenden Institutionen gefördert.

5.

ZU DEN PROJEKTEN